Gültig ab 01.12.2023
1. Geltungsbereich der AGB
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen E-KOMM IT & Kommunikation Inh. Carsten Engel e.K., Heedfelder Landstr. 100, 58513 Lüdenscheid (nachfolgend bezeichnet als „E-KOMM“) und dem nachfolgend als „Kunde“ bezeichneten Erwerber der Produkte und Leistungen des Verkäufers (nachfolgend bezeichnet als „Produkte“ oder „Waren“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“)
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch nicht wenn E-KOMM seine Leistung widerspruchslos erbringt, es sei denn, E-KOMM stimmt der Geltung der abweichenden Bedingungen des Kunden ausdrücklich zu.
- Das Angebot von E-KOMM richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer sind (auch bezeichnet als „Geschäftskunden“ oder „B2B“). „Unternehmer“ im Sinne der AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Mit der Bestellung oder Registrierung als Kunde, erklären die Kunden jeweils, dass sie ein Geschäftskunde und kein Verbraucher sind.
2. Kontakt- und Serviceangaben
Bitte beachten Sie die folgenden Angaben zur Erreichbarkeit unseres Kundenservice:- E-Mail-Adresse: service@e-komm.net
- Telefonnummer: +49 2351 91844-0
- Fax-Nummer: +49 235 91844-59
- Kontaktformular: https://e-komm.net/kontakt/
3. Bestellvorgang und Vertragsschluss
- Die Darstellung der Produkte im Shop, auf Webseiten und in digitalen gedruckten Broschüren, bzw. Katalogen oder vergleichbaren Produktpräsentationen von E-KOMM stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung und damit des Angebotes des Kunden dar.
- Der Kunde kann aus dem im Sortiment von E-KOMM gegenüber dem Kunden angebotene Produkte auswählen und diese in einem so genannten Warenkorb sammeln. In der Auswahl innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Andernfalls kann der Kunde den Abschluss des Bestellvorgangs einleiten.
- E-KOMM kann das Angebot des Kunden innerhalb der Annahmefrist annehmen. Die Annahmefrist beträgt fünf Tage. Die Annahmefrist beginnt mit dem Abschluss des Bestellvorgangs durch den Kunden (im Shop, bzw. sofern verwendet und benannt, auf der verwendeten Plattform oder mittels anderer Kommunikationswege) und endet mit Ablauf ihres letzten Tages. E-KOMM kann das Angebot des Kunden durch eine explizite Annahme des Vertrages, auch per E-Mail, annehmen. Die Annahme kann ferner durch den Versand der Ware und deren Zugang beim Kunden innerhalb der Annahmefrist erfolgen, als auch durch eine seitens E-KOMM an den Kunden gerichtete Zahlungsaufforderung. Im Fall mehrerer Annahmevorgänge ist der früheste Annahmezeitpunkt maßgeblich. Nimmt E-KOMM das Angebot des Kunden innerhalb der Annahmefrist nicht an, kommt kein Vertrag zustande und der Kunde wird nicht mehr an sein Angebot gebunden.
- Indem der Kunde auf die, den Bestellvorgang abschließende Schaltfläche klickt, gibt er ein verbindliches Angebot zum Erwerb der sich im Warenkorb befindlichen Produkte gegenüber E-KOMM ab.
- Die Kunden werden gebeten die Hinweise im Rahmen des Bestellprozesses sorgfältig zu lesen und zu beachten sowie bei Bedarf die vorhandenen Unterstützungsfunktionen ihrer Soft- und Hardware zu verwenden (z.B. Vergrößerungs- oder Vorlesefunktionen). Erforderliche Angaben werden von E-KOMM als solche für den Kunden angemessen erkennbar gekennzeichnet (z.B. durch optische Hervorhebung und/oder Sternchen-Zeichen). Bis zum Absenden der Bestellung können die Kunden die Produktauswahl sowie ihre Eingaben jederzeit ändern und einsehen sowie zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Hierzu können die Kunden die ihnen bereitstehenden und üblichen Funktionen ihrer Software und/oder der Endgeräte verwenden (z.B. die Vor- und Zurücktasten des Browsers oder Tastatur-, Maus und Gestenfunktionen bei Mobilgeräten).
- Ein Vertrag zwischen dem Kunden und E-KOMM kann ebenfalls per E-Mail, Telefon, Fax, Kontaktformular oder auf postalischem Weg geschlossen werden. Der Kunde kann ein verbindliches Angebot an E-KOMM übermitteln oder im Fall der Übermittlung eines verbindlichen Angebotes durch E-KOMM, dieses annehmen. Mit der Bestellung – unabhängig von ihrem Übermittlungsweg – einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen (Vertragsangebot). E-KOMM ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 5 Tagen seit dem Tag des Eingangs bei E-KOMM anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich in Schrift- oder Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware erfolgen.
- Die Kunden sind verantwortlich, dass die von ihnen bereitgestellten Angaben zutreffend sind und etwaige Änderungen E-KOMM mitgeteilt werden, wenn sie zu dessen Vertragserfüllung erforderlich sind. Insbesondere haben die Kunden sicher zu stellen, dass die angegebenen E-Mail- und Lieferadressen zutreffend sind und etwaige Empfangsverhinderungen, die Kunden zu vertreten haben, entsprechend berücksichtigt werden (z.B. durch Kontrolle des Spamordners der verwendeten E-Mailsoftware).
- Technische Verbesserungen behält sich E-KOMM auch nach Auftragsbestätigung vor, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
- Stellt der Vertragspartner nach Abschluss des Vertrages seine Zahlungen ein oder wird seine Zahlungsunfähigkeit auf andere Weise ersichtlich, so kann E-KOMM ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
4. Informationen zu Preisen und Versandkosten
- Es gelten die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Alle Preisangaben verstehen sich, vorbehaltlich anderslautender Angaben, netto, zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.) sowie ggf. anfallender Montagekosten und verbrauchtem Material. Sie gelten ab Standort E-KOMM einschließlich einfacher Verpackung. Sonderwünsche des Kunden hinsichtlich Lieferung und Montage usw. werden nach Möglichkeit erfüllt. Die Kosten dafür werden gesondert berechnet. Die Preise hierfür werden nach den jeweils gültigen Listenpreisen berechnet.
- Die zusätzlich zu dem Verkaufspreis anfallenden Liefer- und Versandgebühren werden dem Kunden bei der jeweiligen Produktbeschreibung und vor Bestellabschluss mitgeteilt, bzw. verlinkt.
- Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet E-KOMM für die Lieferung eine Versandkostenpauschale innerhalb Deutschlands in Höhe von 6,90 Euro.
- Service- und Notdiensteinsätze
- Folgende Servicepreise gelten während unserer Kernarbeitszeit werktags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr:
- 19,50 Euro netto pro angefangenem Arbeitswert (ein Arbeitswert entspricht 15 Minuten) für Kabelarbeiten vor Ort
- 24,50 Euro netto pro angefangenem Arbeitswert (AW) für alle anderen Arbeiten vor Ort
- Der Mindestsatz für Arbeiten vor Ort beträgt zwei Arbeitswerte, die Anfahrtspauschale wird individuell nach Anfahrtszone berechnet
- 24,50 Euro netto pro angefangenem Arbeitswert (AW) für Fernwartungen
- 24,95 Euro netto Fernwartungsgrundpauschale pro Fernwartung (entfällt für Wartungsvertragskunden)
- Folgende Preise gelten außerhalb unserer Kernarbeitszeit werktags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr:
- 39,00 Euro netto pro angefangenem Arbeitswert (AW) für Arbeiten außerhalb unserer Kernarbeitszeit
- 49,00 Euro netto pro angefangenem Arbeitswert (AW) für Arbeiten am Wochenende
- Die Preise gelten zzgl. Anfahrtspauschale bzw. Fernwartungsgrundpauschale sowie Fahrtzeit des Technikers
- Die in Absatz II genannten Kosten gelten auch für Notdiensteinsätze. Zusätzlich fällt eine einmalige Notdienstpauschale in Höhe von 29,00 Euro netto pro Notdiensteinsatz an.
- Folgende Servicepreise gelten während unserer Kernarbeitszeit werktags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr:
5. Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
- Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abschlag, Skonti oder andere Nachlässe zu leisten.
- Beim Einsatz von Finanzinstituten und anderen Zahlungsdienstleistern, gelten im Hinblick auf die Bezahlung zusätzlich die Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise der Zahlungsdienstleister. Kunden werden gebeten diese Regelungen und Hinweise als auch Informationen im Rahmen des Bezahlungsvorgangs zu beachten. Dies insbesondere, weil die Zurverfügungstellung von Zahlungsmethoden oder der Ablauf des Zahlungsverfahrens auch von den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Finanzinstituten und Zahlungsdienstleister abhängig sein können (z.B. vereinbarte Ausgabelimits, ortsbeschränkte Zahlungsmöglichkeiten, Verifizierungsverfahren, etc.).
- Der Kunde sorgt dafür, dass er die ihm obliegenden Voraussetzungen erfüllt, die zur erfolgreichen Bezahlung mittels der gewählten Zahlungsart erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere die hinreichende Deckung von Bank- und anderen Zahlungskonten, Registrierung, Legitimierungen und Autorisierung bei Bezahldiensten sowie die Bestätigung von Transaktionen.
- Bei Überspannungsschäden verpflichtet sich der Kunde, die von E-KOMM ausgestellte Rechnung über die geleisteten Arbeiten innerhalb der angegebenen Zahlungsfristen zu begleichen. Die Zahlungsbedingungen gelten unabhängig davon, wann dem Geschädigten der Rechnungsbetrag von der Versicherung ausgezahlt wird.
- Sollte eine Zahlung aufgrund mangelnder Deckung des Kontos des Kunden, Angabe einer falschen Bankverbindung oder eines unberechtigten Widerspruchs des Kunden nicht durchgeführt oder zurück gebucht werden, dann trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Gebühren, sofern er die fehlgeschlagene oder rückabgewickelte Buchung zu verantworten hat und im Fall einer SEPA-Überweisung rechtzeitig über die Überweisung informiert wurde (sogenannte „Pre-Notification“).
- Den Kunden stehen die nachfolgend genannten Zahlungsarten zur Verfügung:
- Vorkasse – Wurde Zahlung per Vorkasse mittels einer Banküberweisung vereinbart, wird der Zahlungsbetrag, vorbehaltlich einer ausdrücklich getroffenen anderslautenden Vereinbarung, bereits mit Vertragsschluss fällig. E-KOMM teilt dem Kunden seine Bankverbindung mit. Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang. Wenn die Vorkassezahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung bei E-KOMM eingegangen ist, tritt E-KOMM vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und E-KOMM keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Kunden und E-KOMM ohne weitere Folgen erledigt.
- SEPA Lastschriftverfahren – Mit der Abgabe der Bestellung erteilt der Kunde E-KOMM ein SEPA-Lastschriftmandat. Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats wird E-KOMM berechtigt, die Zahlungstransaktion einzuleiten, wodurch das Bankkonto des Kunden automatisch belastet wird. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert (bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden und kann z.B. in Form einer Rechnung, Angaben in einer E-Mail, auf einer Webseite oder in AGB erfolgen. Die Frist für die Vorabkündigung des über das Datum der Belastung des Bankkontos beträgt einen Geschäftstag (bezeichnet als „Pre-Notification-Frist“). Der Rechnungsbetrag wird nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Die Kontobelastung erfolgt nach Versand der Waren, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist. E-KOMM behält sich vor, bei der Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift eine Bonitätsprüfung durchzuführen und die Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung dem Kunden nicht anzubieten.
- Kauf auf Rechnung – Der Rechnungsbetrag wird, nachdem das Produkt geliefert sowie in Rechnung gestellt wurde fällig und ist vom Kunden sofort netto Kasse durch Zahlung auf das Bankkonto von E-KOMM zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart ist. E-KOMM behält sich vor, bei der Auswahl der Zahlungsart Kauf auf Rechnung eine Bonitätsprüfung durchzuführen und die Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung dem Kunden nicht anzubieten.
- PayPal – Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend: „PayPal“) mittels der bereitgestellten, bzw. von Kunden gewählten Art der PayPal-Zahlung durchgeführt. Kunden werden am Ende des Bestellvorgangs direkt zu PayPal weitergeleitet. Für Kunden, die über ein PayPal-Konto verfügen, gelten die folgenden Nutzungsbedingungen von PayPal: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full. Sofern Kunden PayPal’s Dienste in Anspruch nehmen, ohne über ein PayPal-Konto zu verfügen, gelten die folgenden Nutzungsbedingungen: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Übersicht aller Bedingungen: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full.
- PayPal Plus (PayPal) – Der Kunde muss über ein PayPal-Konto verfügen und bezahlt mittels des Paypal-Transaktionsvorgangs den geschuldeten Betrag.
- Wechsel nimmt E-KOMM nur bei besonderer Vereinbarung zahlungshalber an.
- Kosten, die durch Mahnung fälliger Forderungen entstehen, werden den Kunden in Rechnung gestellt. Im Fall von Kunden die Unternehmer sind, ist E-KOMM berechtigt Mahnkosten – ab der 2. Mahnung – in pauschaler Höhe von 5,00 Euro pro Mahnung geltend zu machen.
- E-KOMM ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere durch das Gesetz bestimmte Folgen und Kosten bei den säumigen Kunden geltend zu machen. Im Fall von Kunden die Unternehmer sind, ist E-KOMM berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz geltend zu machen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch E-KOMM nicht aus. Zu den Verzugsschäden gehören Kosten der Rechtsdurchsetzung, wie z.B. Kosten für Rechtsberatung, Mahnverfahren oder Inkasso. Außerdem ist E-KOMM zur Zurückbehaltung der Lieferung – auch aus anderen Aufträgen berechtigt.
- Gegen die Ansprüche seitens E-KOMM kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung von E-KOMM nicht bestritten wird oder ein rechtskräftiger Titel gegen E-KOMM vorliegt. E-KOMM ist berechtigt, mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen, die E-KOMM gegen den Kunden zustehen, sowie gegen sämtliche Forderungen, die dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen E-KOMM zustehen.
- Gerät der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen E-KOMM gegenüber in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche oder außergerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet – oder die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt – so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Der Kunde hat E-KOMM in diesem Fall auf Verlangen ein Verzeichnis sämtlicher noch bei ihm vorhandener Waren, die im Eigentum von E-KOMM stehen, eine Aufstellung der an E-KOMM abgetretenen Forderungen mit Namen und Anschrift des Schuldners sowie Höhe der Forderungen zu übermitteln. Liegen die Abtretungen vor, so hat der Kunde auf Verlangen von E-KOMM den Schuldnern die Abtretung der Forderung an E-KOMM anzuzeigen, wobei es E-KOMM freisteht, diese Anzeige von E-KOMM aus zu tätigen. In den Fällen des Abs. 6c ist E-KOMM auch berechtigt, die in ihrem Eigentum stehenden Waren zwecks Forderungssicherung zurückzuholen, ohne dass hierzu der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden müsste. E-KOMM ist berechtigt, in den genannten Fällen nach vorheriger Ankündigung den Betrieb des Kunden zu betreten, die gelieferte Ware abzuholen und sie durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf die offene Kaufpreisforderung – abzüglich entstehender Kosten –bestmöglich zu verwerten. Derartige Maßnahmen gelten nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn E-KOMM dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
6. Eigentumsvorbehalt
- Tritt E-KOMM in Vorleistung, verbleiben die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von E-KOMM.
- E-KOMM behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor; Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese, sofern angemessen oder branchenüblich, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für E-KOMM vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, E-KOMM nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt E-KOMM das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Kunde tritt auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von E-KOMM stehenden Güter sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde. Der Kunde ist nur berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, solange er nicht im Verzug ist. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an E-KOMM ab. E-KOMM ermächtigt den Kunden widerruflich, die an E-KOMM abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. E-KOMM verpflichtet sich, die E-KOMM zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Mit Tilgung aller Forderungen von E-KOMM aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Kunden über. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt E-KOMM.
- Verpfändungen und Sicherungsübereignungen – sowie jede andere Verfügung über diese Ware – sind nicht zulässig. Werden die von E-KOMM unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren beim Kunden von Dritten gepfändet, so hat der Kunde sofort E-KOMM zu verständigen und den pfändenden Dritten auf das Vorbehaltseigentum von E-KOMM hinzuweisen. Alle E-KOMM durch die Abwendung des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, entstandenen Kosten trägt der Kunde, soweit diese bei Dritten uneinbringlich sind.
7. Lieferung, Warenverfügbarkeit
- Die bestellten Waren werden an die angegebene Lieferanschrift geliefert, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
- Sofern ein Zahlungsdienstleister eingesetzt wird, bei dem eine Lieferanschrift hinterlegt ist und durch die Verwendung des Zahlungsmittels durch den Kunden E-KOMM diese Lieferanschrift als für die bestellte Lieferung maßgeblich mitgeteilt wird, wird die Ware an die abweichende Lieferanschrift geliefert.
- Wird eine Abholung der Ware durch den Kunden vereinbart, informiert E-KOMM den Kunden über die Abholbereitschaft der Ware an dem vereinbarten Abholort. Hierbei entstehen dem Kunden, vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden Vereinbarung, keine Versandkosten.
- Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Kunden trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann E-KOMM vom Vertrag zurücktreten. Gegebenenfalls geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.
- Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil E-KOMM mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann E-KOMM vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird E-KOMM den Kunden unverzüglich informieren und ihm gegebenenfalls die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird E-KOMM dem Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
- Teillieferungen sind gestattet, es sei denn, dass der Kunde diese ausdrücklich untersagt.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die E-KOMM die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat E-KOMM gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist E-KOMM berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Das Recht zur Hinausschiebung der Frist gilt gegenüber Kunden, die Unternehmer sind auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von E-KOMM zu vertreten sind. Während der Dauer dieser Behinderung ist der Kunde ebenfalls von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung dem Kunden nicht zuzumuten, kann dieser das Recht zum Rücktritt vom Vertrag herleiten, wenn der Liefertermin von E-KOMM schriftlich und verbindlich zugesagt war und wenn der Kunde nach Fristablauf schriftlich mit Ablehnungsandrohung eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat.
- Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen – unter dem Gesichtspunkt des Verzuges oder aus sonstigen Gründen – ist ausgeschlossen; dies gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Für Kunden, die Unternehmer sind gilt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf die Kunden übergeht, sobald E-KOMM die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat; die angegebenen Lieferdaten und Fristen vorbehaltlich anderweitiger Zusagen und Vereinbarungen, keine Fixtermine sind.
- E-KOMM unterhält in begrenztem Umfang einen Vorrat von Austauschteilen. Austauschteile sind gebrauchte Teile, die repariert und geprüft worden sind und in ihrer Funktion mit neuen Teilen übereinstimmen. E-KOMM ist berechtigt, von dem Kunden dieselbe Vergütung wie für die Lieferung eines neuen Ersatzteils zu verlangen; E-KOMM wird jedoch dem Kunden den Unterschied zwischen dem Preis für ein neues Ersatzteil und dem Preis für ein Austauschteil erstatten, wenn das fristgerecht versandte früher von E-KOMM bezogene Teil, welches durch das Ersatzteil ersetzt werden soll, bei E-KOMM eintrifft und reparaturfähig ist.
8. Aktionsgutscheine
- Als „Aktionsgutscheine“ werden Gutscheine verstanden, die im Rahmen von zum Beispiel Promotionsaktionen unentgeltlich von E-KOMM herausgegeben werden (z.B. Rabattgutscheine mit prozentualen oder festen Nachlässen). Keine Aktionsgutscheine stellen dagegen Gutscheine dar, die einen bestimmten Geld- oder Sachwert verkörpern und von dem Kunden als Produkt erworben werden.
- Aktionsgutscheine können nur zu den mitgeteilten Bedingungen, unter Beachtung von Einschränkungen, z.B. der Geltung für bestimmte Produktgruppen, Nutzungshäufigkeit und insbesondere nur innerhalb der angegeben Frist berücksichtigt werden.
- Sofern nicht anders angegeben, können Aktionsgutscheine nicht mit anderen Aktionsgutscheinen kombiniert werden.
- Sofern nicht anders angegeben, dürfen die an Empfänger ausgehändigten Aktionsgutscheine nicht auf Dritte übertragen werden.
- Von E-KOMM herausgegebene Aktionsgutscheine dürfen nur bei E-KOMM eingelöst werden.
- Sofern nicht anders angegeben, können Aktionsgutscheine nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden.
- Sofern nach Einlösung eines Aktionsgutscheins ein noch zu zahlender Betrag verbleibt, kann dieser mit den von E-KOMM angebotenen Zahlungsmöglichkeiten beglichen werden.
- Sofern ein Aktionsgutschein einen Warenwert übersteigt, wird er nur bis zur Höhe des Warenwertes berücksichtigt, ohne dass eine Auszahlung des Restbetrages erfolgt.
9. Urheber- und Nutzungsrechte
- Die durch E-KOMM vertriebenen Produkte sind schutzrechtlich (insbesondere marken- und urheberrechtlich) geschützt. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei E-KOMM, bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Kunden verpflichten sich, diese Schutzrechte anzuerkennen und zu beachten.
- Der Kunde erhält die einfachen Rechte, die erworbenen Produkte zu vertragsgemäßen Zwecken zu nutzen. Im Übrigen sind eine Nutzung und Verwertung der Produkte nicht zulässig. Insbesondere dürfen urheberrechtlich geschützte Produkte von E-KOMM nicht im Internet oder in Intranets vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zur Verfügung gestellt oder in sonstiger Art und Weise Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die öffentliche Wiedergabe, Vervielfältigung oder sonstige Weiterveröffentlichung, sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und sind somit untersagt. Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte dürfen aus den Produkten nicht entfernt werden, es sei denn, sofern dies zur vertragsgemäßen Nutzung der Produkte erforderlich oder gesetzlich erlaubt ist.
- Sofern die Produkte einer bestimmten Nutzungslizenz unterliegen, werden die Kunden über die Nutzungslizenz informiert. In diesem Fall gelten die Regelungen der Nutzungslizenz vor diesen AGB.
- Stellt der Kunde eigene Soft- oder Hardware bei so bestätigt er, dass die zu installierende Soft- bzw. Hardware sein Eigentum und frei von Rechten Dritter ist. Insbesondere handelt es sich nicht um Raubkopien. Die Lizenzvereinbarungen mit dem Softwarehersteller werden beachtet.
- Tritt E-KOMM in Vorleistung, erfolgt die Einräumung der Nutzungsrechte gegenüber dem Kunden nur vorläufig und wird erst dann wirksam, wenn der Kunde den Kaufpreis der maßgeblichen Produkte vollständig beglichen hat.
10. Gewährleistung und Haftung
- Die Gewährleistung (Mängelhaftung) bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.
- Sachmängel verjähren unbeschadet der Haftungsregelungen dieser AGB bei Kunden die Unternehmer sind, grundsätzlich ein Jahr nach Gefahrenübergang, soweit nicht kraft Gesetzes, insbesondere bei Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers, zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind.
- Für gebrauchte Waren (generalüberholt, auch refurbished genannt, oder Leasingrückläufer) gilt eine Gewährleistung von einem Monat.
- Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Wahl zwischen Nachbesserung (d.h. Mangelbeseitigung) mangelhafter Sachen oder Nachlieferung (Lieferung mangelfreier Sachen) durch E-KOMM. Eine eventuelle Einsendung der beanstandeten Ware an E-KOMM muss in fachgerechter Verpackung frei Haus erfolgen. E-KOMM ist ebenfalls berechtigt, anstelle der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung dem Kunden etwaige Ansprüche gegen den Lieferanten abzutreten. Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit E-KOMM nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- Handelsübliche, gemäß Gütenormen zulässige oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung Farbe, etc. sind keine Mängel.
- Im Verhältnis zu Kunden, die Unternehmer sind, sind für die Beschaffenheit der Ware nur die Angaben in der Produktbeschreibung oder sonst durch E-KOMM ausdrücklich einbezogene Produktbeschreibungen oder Herstellerinformationen maßgeblich. Sonstige Informationen in Medien oder öffentliche Stellungnahmen sowie Angaben des Herstellers, sind nicht maßgeblich.
- E-KOMM trägt keine Gewähr für die Internetverbindung des Kunden, die vom Kunden eingesetzte Soft- und Hardware sowie etwaige durch sie verursachten Störungen der Vertragsbegründung oder -durchführung zwischen dem Kunden und E-KOMM.
- Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass er für ihn relevante Daten selbst gesichert hat, da E-KOMM keinerlei Haftung für die Datensicherung übernimmt. Der Techniker übernimmt keine Gewähr für die Fehlerfreiheit der installierten Software sowie vorhandene Defekte an den einzubauenden Hardwarekomponenten. Der Kunde wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei defekter Hardware unter Umständen Schäden an dem PC sowie dessen Komponenten auftreten können.
- Die Gewährleistungspflicht seitens E-KOMM entfällt, wenn Mängel an der gelieferten Ware auf unsachgemäßem Eingriff des Kunden oder Dritter oder auf natürlichem Verschleiß oder sachwidrigem Gebrauch der gelieferten Ware durch den Kunden oder Dritte beruhen. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Überlastung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einwirkung, sofern sie nicht im Verantwortungsbereich von E-KOMM
- Garantieleistungen und -Lieferungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist für das Produkt in Lauf.
- E-KOMM haftet auf Schadensersatz unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet E-KOMM für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten) oder im Fall vereinbarter Garantieversprechen. In diesem Fall haftet E-KOMM jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen und erwartbaren Schaden. E-KOMM haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehend genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung E-KOMM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Soweit Schadensersatzansprüche gegen E-KOMM bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Lieferung. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für Schadensersatzansprüche des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung von E-KOMM.
11. Kündigungsfrist
Besteht ein Servicevertrag mit E-KOMM ohne Angabe einer Laufzeit oder Kündigungsfrist, gilt eine sechsmonatige Kündigungsfrist. Wird diese nicht eingehalten, verlängert sich der jeweilige Vertrag um ein Jahr.12. Schlussbestimmungen
- Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, sofern dieser Unternehmer ist und E-KOMM, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Der Gerichtstand befindet sich am Sitz von E-KOMM, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht von E-KOMM, einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.